Ist der Einsatz von Pfefferspray gegen Angreifer legal?

Pfeffer
von Nummer 17

Frage von daydreamtomb: Ist der Einsatz von Pfefferspray gegen Angreifer legal?
Habe letztens jemanden kennengelernt, der grundsätzlich Pfefferspray in der Tasche hatte. Dort stand soetwas wie "Tierschutzspray" oder "Anti-Dog" drauf.
Wenn man nun angegriffen wird (von einem Menschen) und man sich nicht anders wehren kann, ist der dann der Einsatz legal?

Beste Antwort:

Answer by Dominika
na notwehr. das ist mit sicherheit legal. wenn man keinen anderen schutz hat.

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10 Antworten zu “Ist der Einsatz von Pfefferspray gegen Angreifer legal?”

  1. Basti S sagt:

    Im Grunde genommen darf es wirklich nur gegen Tiere eingesetzt werden. Wenn du jetzt aber zb von jemanden mit einem Messer attackiert wirst dann handelst du aus Notwehr heraus. Dafür kannst du aber auch noch einen wegen Gefährlicher Körperverletzung dran bekommen da wenn es unter 50 cm entfernung eingesetzt wird zu schweren verätzungen der Augen führen kann. Pfefferspray ist bis dato eigentlich nur für die Polizei zulässig( Im Einsatz gegen Menschen ) Du selbst dürtest es nur gegen Tiere insetzen. Aber beim Mensch kommt es immer drauf an wie schwerwiegend die Situation ist. MFG

  2. kaelon00 sagt:

    Jaein der Einsatz muss gerechtfertigt sein und eine Bedrohung muss bestehen soll heißen wenn dir jemand eine Ohrfeige gibt und du beantwortest das mit einer Ladung Pfefferspray dürftest du Probleme bekommen . Pfefferspray gilt in Deutschland als Tierabwehrspray. Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Fehlt ein solcher Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung).

    Bei Pfefferspray kann es NICHT wie oben behauptet zu einer Verätzung der Augen kommen(das ist eine UrbaneLegende)
    Im Pfefferspray ist der Wirkstoff (OC) Oleoresin capsicum enthalten. Das ist ein natürlicher, farbloser Wirkstoff, der aus dem Fruchtfleisch tropischer und subtropischer Chilipflanzen gewonne wird und NICHT ätzend ist.

    Wenn dieser Wirkstoff jedoch in grosser Menge in Atemwege oder Rachenraum gelangt KANN es zu Erstickungen führen.

  3. gabriela1 sagt:

    Also, wenn ICH angegriffen werde, egal von Mensch oder Tier und mich in einer akuten Lage befinde, dann überlege ich nicht lange ob ich Pfefferspray benutzen darf oder nicht.

  4. Nanuck sagt:

    klar ist der einsatz von pfefferspray legal, wenn dich jemand bedrohst, darfst du aus notwehr sogar auf jemanden schießen!
    Also ist pfefferspray auf jeden fall erlaubt, ist ja noch nicht mal mehr eine waffe und extra dazu angefertigt, um zu schützen (;

  5. CHRISCHA sagt:

    ist legal, weil notwehr. du verletzt den menschen ja nicht wirklich, du setzt ihn nur für eine bestimmte zeit außer gefecht.
    so viel ich weiß, ist es aber erst ab 16.

  6. superboy sagt:

    dazu folgendes:

    ging letztens gegen 23:00 uhr samstags noch mit meiner frau durch die stadt.

    geht ne gruppe von kaffern(sorry)kann das nicht anders sagen,einfach unterste sohle) auf 2 mädels und ihren begleiter zu(die kannten sich überhaupt nicht, und der anführer macht den begleiter an er hätte schei..sse über ihn erzählt.(stimmte natürlich nicht)

    ohne vorwarnung usw. tritt er den jungen voll ins gesicht……und der bleibt besinnungslos liegen.

    (sonst noch irgendwelche fragen? )

    hätte ich pfefferspray oder sonstiges dabeigehabt, die ganze pulle hätte der treter in die fresse gekriegt.

    ist leider kein einzelfall mehr,also hilft leider nur aufrüsten!!!!

    bin kein rassist,aber so gehts nimmer !!!

  7. Matthias sagt:

    Wenn du angegriffen wirst ist auch der Einsatz einer Maschinenpistole oder eines Flammenwerfers legal. Notwehr ist in § 32 StGB geregelt.

    § 32 Notwehr
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Allerdings kann es ein Verstoß gegen das Waffengesetz sein, das hat aber mit der Rechtmäßigkeit der Notwehr nichts zu tun.

  8. souris sagt:

    Während des Studiums, hab ich einige Artikel für diverse Zeitungen bzw.ASTA Beiträge verfasst-das ist beim braunen Pack nicht sonderlich gut angekommen.
    Ich wurde doch öfter bedroht oder auch verfolgt,wenn ich aus dem Haus ging.
    …ich hatte und habe IMMER Spray mit und ich würde es lieber gegen dieses Gesocks einsetzen,als gegen Tiere!
    Es wäre einmal fast zum Einsatz gekommen-aber selbst braune Idioten haben manchmal lichte Momente…der Anblick der Dose hat gereicht.
    Könnte auch daran liegen,dass der Kerl alleine war.
    …sind ja nur in pöbelnden Massen “stark”.
    Ich hätte es allerdings sofort und ohne schlechtes Gewissen eingesetzt,wenn er mir noch näher gekommen wäre!
    …und das wäre in dem Fall mehr als legal!

  9. linda17651 sagt:

    Selbstverständlich ist das legal. In Notwehr ist das erlaubt. Sollte heute jeder vor allem junge Mädels in der Tasche haben.

  10. seinelordschaft sagt:

    Denken wir doch mal mit gesunden Menschenverstand nach:

    Greift uns jemand mit einem Messer oder einem Baseballschlaeger an, zögern wir dann uns mit Pfefferspray zu wehren und nehmen in kauf zu sterben, bloss weil Pfefferspray illegal sein könnte?

    Sicher nicht.

    Kommt uns jemand frech und schuechtert uns ein, ohne eine ernsthafte Bedrohung darzustellen – setzen wir dann Pfefferspray ein?

    Sicher nicht.

    Das Gesetzt orientiert sich -sehr weise- immer an der sog. “Verhältnismäßigkeit der Mittel” oder wie das alte Sprichwort sagt: “Man braucht nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen”.