Hat eine Disco das Recht einem ein vom BKA zugelassenes Pfefferspray weg zu nehmen und zu behalten?

Pfeffer
von Brandon Cirillo

Frage von sebam: Hat eine Disco das Recht einem ein vom BKA zugelassenes Pfefferspray weg zu nehmen und zu behalten?
Oder hat sie überhaupt das Recht es zu nehmen? Da die Disco das Hausrecht hat müssten sie das ja dürfen, aber es dann nicht wieder zugeben?
Welches Gesetz besagt das denn?

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ja

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7 Antworten zu “Hat eine Disco das Recht einem ein vom BKA zugelassenes Pfefferspray weg zu nehmen und zu behalten?”

  1. Paul E sagt:

    Wegnehmen ja, behalten nein.

  2. roedelheimer52 sagt:

    Sie haben das Recht ( und die Pflicht ? ) es wegzunehmen und müssten es beim verlassen zurück geben.

  3. geruestbauschlumpf sagt:

    ja sie dürfen es dir solange abnehmen bis du die disco wider verläst aber danach müssen sie es dir auf jeden fall wider geben den ansonsten wehre es ” unterschlagung ” steht auch etwas drüber im BgB HbG

  4. Nepal08 sagt:

    Haben sie.
    Mir haben sie meins auch weg genommen.
    In Hamburg gilt jetzt das neue Waffengesetz. Wie das in anderen Städten aussieht weiß ich nciht, aber ich denke mal nicht anders.
    Wenn es zugelassen ist müssen sie es dir wiedergeben, wenn es den Richtlinien nicht entspricht, dann musst Du Dir ein neues kaufen.

  5. jerry cola sagt:

    Sie müssen es in JEDEM fall wiedergeben, einbehalten darf nur die Polizei selber, alles andere ist Diebstahl

  6. Rafael T sagt:

    In der Disco herscht Hausrecht ! Draussen wäre es eine Raub !!

  7. burgbesetzer sagt:

    Nein, sie dürfen es dir weder wegnehmen noch behalten!
    Das einzige was sie dürfen, ist dich des Hauses verweisen.
    Selbst die Polizei kann nichts machen, denn das Pfefferspray ist KBA geprüft und eine Disco keine öffentliche Veranstaltung, also darfst du es dabei haben!