Frage von Green_Link: Ab welcher Eskalationsstufe darf man Pfefferspray als legale Selbstverteidigung einsetzen?
Pfefferspray ist generell keine schlechte Selbstverteidgungsmethode, nur ab wann kann man es einsetzen ohne strafrechtlich verklagt zu werden?
Folgende Situationen würden theoretisch ohne jede Provokation von meiner Seite statt finden.
1.) Person beschimpft mich stark (jedoch ohne Drohung)
2.) Person bedroht mich (z. B. "Ich werde dich verprügeln!")
3.) Person gibt mir eine Ohrfeige
4.) Person schubst mich herum (schiebt mich mit kraftvollen kurzen Drücken auf den Brustkorb nach hinten = "schubsen")
5.) Person schreit mich an
6.) Person greift mich mit Schlägen an
7.) Person nimmt mich in den Schwitzkasten/hält meinen Arm fest
danke
Beste Antwort:
Answer by scarface
ab 3.) wurde ich es einsetzen und ab da darf man es ,glaub ich zumindest, auch.
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Tags: darf, einsetzen, Eskalationsstufe, legale, Pfefferspray, Selbstverteidigung, welcher
Ich würde es erst bei nummer 3 einsetzen, weil die ersten beiden sachen nicht wirklich schlimm sind: einfach nicht hinhören!! das dritte jedoch ist schlimm und wenn man sich nicht wehren kann, dann sollte man das Pfefferspray einsetzen! Bei Nummer 4, 6, 7 würde ich es ebenfalls verwenden!!
ab der nummer 3
aber am besten vor der ohrfeige….
während des angriffes
Meines Wissen nach ist die Anwendung von Pfefferspray in Deutschland gegen Menschen verboten und nur gegen Tiere erlaubt.
In Österreich darf dagegen Pfefferspray auch ohne Waffenschein legal angewendet werden zur Selbstverteidigung. Allerding Du musst tatsächlich körperlich bedroht werden. Nur wegen verbaler Beschimpfung darf Pfefferspray nicht angewendet werden. Kommt aber die Person gleichzeitig auf Dich zu oder gleift Dich körperlich an und Du bist in Gefahr dann darfst Du es anwenden.
Pfefferspray ist gegen den Menschen grundsätzlich gar nicht erlaubt, legal ist es nur gegen die Abwehr von Hunden. Wenn Du jemanden mit Pfefferspray verletzt kann Dich derjenige wegen Körperverletzung anzeigen, auch wenn er Dich zuvor angegriffen hat. Ob er das tun wird ist natürlich ne andere Sache, wäre ja schön blöde.
ich würd sagen, bei bedrohung und sobald er/sie handgreiflich wird auch schubsen
Hello,
auf keinen Fall bei beleidigungen oder beschimpfungen.
Erst wenn dein gegenüber dich körperlich angreifen will oder die geste eines Angriffs macht, kannst du dein Pfefferspray einsetzen.
1+2+5 fallen m. M. n. raus, solange keine körperliche Gewalt vorliegt ist auch ein Pfefferspray-Einsatz unnötig.
Hallo ,
grundsätzlich sollte man Pfefferspray nur gegen angreifende Tiere z.B. einen Hund anwenden . Da dieses zur Erblindung führen kann. Aber wenn das eigene Leben in Gefahr wäre, ist dieses legal wenn ich das recht i Erinnerung habe. In den sonstigen fällen wäre wohl eher CS Gas angebracht.
2.
Nur wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht oder bereits stattfindet.
1,2 und 5 sind kein Grund, Reizgas anzuwenden.
Ich selbst trage meinen Pfefferspray immer mit, wenn ich mich z.B. alleine im Wald befinde – jedoch habe ich mich bis jetzt eigentlich nicht darum gekümmert, ob der Einsatz damit rechtlich gestattet sei.
Deine Frage hat mir nun geholfen, mich endlich damit einmal auseinanderzusetzen und mich damit selbst zu schützen.
Danke!
Im Notfall ist es gestattet, den Spray zu benützen, auch z.B., wenn du einer anderen Person, die in Not ist, damit helfen könntest!
Würdest du ihn benützen, wenn z.B. dir nur jemand ein Glas an den Kopf werfen würde, wäre das gesetzlich nicht erlaubt, wenn man dir das später nachweisen könnte!
Aber ab Punkt 4. ist es gesetzlich erlaubt zur Selbstverteidigung!
Ich selbst würde ihn bedenkenlos ab Punkt 4 benützen, jederzeit ohne zu üeberlegen, zu meinem eigenen Schutz.
Da gibt es mehrere Sachen zu beachten:
1. Pefferspray darf nur mitgeführt werden um gegen TIERE zu benutzen, ABER:
2 In einer NOTWEHR-SITUATION darf man alles benutzen, was im der Verhältnismäßigkeit der Mittel gerechtfertigt werden kann.
z.B. Frau ( 1,65 groß,60Kg) gegen Mann (1,85 groß. 90kg unbewaffnet). Wird die Frau von diesem Körperlich überlegenen Mann angegriffen (nicht verbal, sondern körperlich) so ist auch der Einsatz des Pfefferspray gerechtfertigt, wenn sonst keine anderen erfolgversprechenden Mittel, die weniger Schaden anrichten, vorhanden sind.
Aber grundsätzlich kann man Notwehr nur dann geltend machen wenn ein GEGENWÄRTIGER, RECHTSWIDRIGER ANGRIFF vorliegt.
Ist der Angriff beendet und liegt nicht der Verdacht nahe, das mit weiteren Angriffen zu rechnen ist ( Einfach Ohrfeige bei einem Streit) so liegt KEINE Notwehr mehr vor.
Drohungen, Anschreien Beleidigungen etc. reich nicht aus um Waffen oder Vergleichbares einzusetzen.
Da sieht man mal wieder wie Schwammig unsere Gesetzte sind. Man darf Pfefferspray weder kaufen noch mitführen um sie gegen Menschen einzusetzen, aber im Notfall darf man sie doch benutzen.
Erst mal – immer-, denn Pfefferspray ist legal !
In deiner Kataegorie
2,3,4,6,7
und immer dann einsetzbar und rechtlich nicht antastbar, wenn DU dich bedroht fühlst/wirst !
Also nicht wenn andere einschätzen würden wie die Situation für Sie wäre.
Sondern wie DU die Bedrohung WAHRNIMMST !!
Dann ist der Einsatz des P. im Sinne des Notwehr-Gesetzes legitim .
Zunächst mal grundsätzliches: Das beste, was Du machen kannst, wenn ein Kampf bevorsteht, ist sich umzudrehen und wegzugehen, oder wegzurennen. Ist das nicht möglich, musst Du Dir etwas anderes einfallen lassen.
(Dies ist sinngemäß dass, was mir vor vielen Jahren mein Tae Kwon Do Trainer mit auf den Weg gegeben hat)
Nun drehen wir den Spieß mal um und überlegen uns, wie Du Dich fühlen würdest, wenn Du – nur aufgrund einer Beleidigung – Pfefferspray ins Gesicht gesprüht bekämst.
Damit wäre Punkt 1 wohl beantwortet.
Zu Punkt 2: Kannst Du Dich aus der Affäre ziehen, tu dies, kannst Du es nicht, sei bereit, aber greife nicht an.
Ab Punkt 3 würde ich zur Selbstverteidigung zum Einsatz raten. Es gibt zwar auch so etwas wie “Notwehrüberschreitung”, allerdings steht die Notwehr im Vordergrund.
Wenn Du so eine Frage stellst, dann hältst Du es wohl führ sehr wahrscheinlich, dass die Situation eintreffen wird. Vielleicht ist sie auch schon eingetroffen.
Ich schlage deshalb vor an einem Antiagressionstraining teilzunehmen. In solchen Trainings werden Stresssituationen simuliert. Du sollst dabei lernen, mit Deiner Angst umzugehen und selbstsicherer zu werden. Es steht also der psychologische Bereich im Vordergrund.
Oftmals reicht schon sicheres Auftreten aus, um nicht sofort zum Opfer gemacht zu werden.
Gleichzeitig kann es nicht schaden, Kampfsport zu trainieren. Allerdings dauert es sehr lange, um aus einem unerfahrenen Menschen einen geschickten Selbstverteidiger zu machen.
immer dann wenn du dich sehr bedroht fühlst.
haarspray ist billiger und hat die selbe wirkung,gehört zur ausstattung der frau.
brauchst dir denn keine fragengefallenlassen,warum du reiz oder pfeffer mitführst.
bei dieser Welt heute zu Tage sollte man echt nicht mehr unbewafnet aus dem haus gehen.Ich finde es ist so gefährlich da draussen,ich würde so was immer in meiner Handtasche haben und wenn mich einer bedroht würde ich es auch anwenden.
Also ich sag’ jetzt mal was ich darueber denke…..
Pfefferspray ist viel zu gefaehrlich und zwar nicht fuer den Typ der dich angreift, sondern fuer dich selbst.
Damit du es effektiv einsetzen kannst, musst du schon relativ nahe an den Gegner heran, somit kann dieser, wenn er schnell ist es dir aus der Hand reissen und gegen dich verwenden. Zum zweiten sollte auch der Wind nicht gerade aus der falschen Richtung kommen, da die Gefahr besteht, dass du selber etwas abbekommst.
Kurz und gut, Angreifer wenn er dich verbal angreift solange es geht ignorieren bzw. weglaufen…. sollte all dies nicht klappen und es wird doch Ernst, ein kraeftiger Tritt in die Geschlechtsteile und dann nix wie weg.
Was die meisten nicht bedenken, auch Frauen tut dieser Tritt ganz schoen weh. Zumindest, wenn er kraeftig war, sollte auch dann genug Zeit fuer dich bleiben, wegzulaufen.
Mein Fazit:
zu Punkt 1) ignorieren, weggehen bzw. laufen
zu Punkt 2) siehe Punkt 1
zu Punkt 3) treten, weglaufen
zu Punkt 4) siehe Punkt 3
zu Punkt 5) siehe Punkt 1
zu Punkt 6) siehe Punkt 3
zu Punkt 7) der Tritt wuerde hier nicht mehr funktionieren, es gibt bestimmte Methoden aus diesem Griff / Dilemma rauszukommen, welche aber hier den Rahmen bzgl. Ausfuehrung sprengen wuerden.
Ich hoffe, dass du in keine deiner aufgefuehrten Situationen kommen wirst.
LG, taidoka